Mit dem deutschen Bootsführerschein ins Ausland – geht das? Wir erklären die Möglichkeiten und geben Tipps rund um das Fahren mit deutschen Bootsführerscheinen im Ausland.
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Die gute Nachricht: Mit den deutschen Sportbootführerscheinen SBF-See und SBF-Binnen dürfen Sie grundsätzlich auch im Ausland ein Sportboot auf den entsprechenden Gewässern führen, also mit dem SBF-See an der Küste und auf hoher See und mit dem SBF-Binnen auf Binnengewässern. Möglich macht dies das International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC), ein internationales Befähigungszertifikat für Sportbootführer, das sowohl im SBF-See als auch im SBF-Binnen enthalten ist. Es wurde von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit dem Ziel eingeführt, dass Inhaber nationaler Sportbootführerscheine ihre Befähigung im Ausland einfacher beweisen können.
Deutsche Bootsführerscheine werden im Ausland anerkannt
Das ICC wird von folgenden Staaten formell oder informell anerkannt: Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Vereinigtes Königreich (UK), Irland, Dänemark, Island, Finnland, Norwegen, Schweden, Litauen, Lettland, Estland, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Serbien, Kroatien, Ungarn, Weißrussland, Rumänien, Italien, Bulgarien, Griechenland, Spanien, Portugal, Türkei, Albanien, Malta und Montenegro.
Staaten in Europa, die das ICC formell oder informell anerkennen
Auch außerhalb Europas werden die deutschen Sportbootführerscheine in der Regel anerkannt – Sie können damit z. B. auch in den USA fahren.
Mit dem deutschen Bootsführerschein auf hoher See
Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) dürfen auch Sportboote entsprechend den Gesetzen ihres Heimatlandes auf hoher See navigieren. Das bedeutet, dass auf hoher See – außerhalb der territorialen Grenzen der Küstenstaaten (12-Meilen-Zone) – für deutsche Bootsführer keine Führerscheinpflicht herrscht. Mit dem Sportbootführerschein-See dürfen Sie also in den Küstengewässern fast aller europäischer Staaten fahren, die das ICC formell oder informell anerkennen; und außerhalb der Küstengewässer – auf hoher See – herrscht keine Führerscheinpflicht. Sie können mit dem SBF-See also alle Meere um Europa befahren (Ausnahme Russland, siehe unten).
Mit dem Boot auf der Nordsee und auf der Ostsee
Zwischen den Schengen-Vollanwenderstaaten (Nord- und Ostsee: Deutschland, Niederlande, Belgien, Frankreich, alle skandinavischen Staaten, Polen, Litauen, Lettland und Estland) werden alle Ein- und Ausreisen über See als Binnengrenzverkehr gewertet, deshalb dürfen Sie in der Ostsee als Inhaber des SBF-See frei navigieren (Ausnahme Russland). Damit entfällt die Verpflichtung, zunächst einen als Grenzübertritt zugelassenen Hafen anzulaufen – Sie dürfen unter Beachtung schifffartspolizeilicher Belange an einem beliebigen Ort an der Küste an- und ablegen. Immer mitzuführen sind dabei Personal- und Bootsdokumente sowie der Sportbootführerschein.
Ähnlich ist es in der Nordsee: Mit dem SBF-See und gültigen Ausweisdokumenten dürfen deutsche Staatsangehörige dank des Schengener Abkommens ohne Weiteres über den Seeweg nach Frankreich, Belgien, Dänemark und die Niederlande einreisen. Für Großbritannien und Irland müssen Sie jedoch bei der Einreise zunächst einen als Grenzübertritt zugelassenen Hafen (Port of Entry) anlaufen und einklarieren.
Visumspflicht in Russland
Die Bestimmungen für die russischen Gewässer um Kaliningrad und St. Petersburg haben sich in den letzten Jahren oft geändert. Mal durften russische Gewässer (12-Meilen-Zone) durch Sportboote gar nicht befahren werden, mal nur die Fahrwasser in der russischen 12-Meilen-Zone. Informieren Sie sich deshalb unbedingt über die aktuellen Regelungen, bevor Sie russische Gewässer befahren! Informationen dazu finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Deutschen Vertretungen in Russland.
Mit dem deutschen Bootsführerschein im Mittelmeer
Auch im Mittelmeer dürfen Sie mit Ihrem Sportbootführerschein-See fahren. Beliebte Destinationen für Bootsferien wie Frankreich, Spanien, Griechenland und Kroatien erkennen den deutschen SBF-See an. Wie bereits erwähnt, wird in Griechenland von den Behörden oft eine Übersetzung des Bootsführerscheins und ein Begleitschreiben über dessen Authentizität verlangt. Haben Sie diese Dokumente also stets an Bord, wenn Sie in Griechenland unterwegs sind.
Sonderregelung Griechenland
Griechische Behörden können nach einer amtlich beglaubigten Übersetzung des Bootsführerscheins verlangen – zusammen mit einem Begleitschreiben einer staatlichen Stelle, die bescheinigt, dass der Bootsführerschein von einer offiziell anerkannten Behörde im Herkunftsland ausgestellt wurde. Die deutsche Botschaft in Athen stellt auf Anfrage dieses Begleitschreiben aus. Die Übersetzung erhalten Sie von einem beeidigten Übersetzer – in der Datenbank des Bundesverbands der Dolmetscher und Übersetzer werden Sie fündig.
Update Oktober 2022: Übersetzung & Begleitschreiben weiterhin nötig
Verschiedene deutsche Segler, die regelmäßig in Griechenland unterwegs sind, haben uns davon berichtet, dass sie in einer Kontrolle keine griechische Übersetzung des Sportbootführerscheins vorzeigen mussten. Wir haben deshalb bei der deutschen Botschaft in Athen nachgefragt, ob die griechische Übersetzung sowie das Begleitschreiben der Botschaft weiterhin vorgeschrieben sind. Die deutsche Botschaft in Athen hat gegenüber bootspruefung.de schriftlich bestätigt, dass offiziell in Griechenland jeder deutsche Bootsführer eine griechische Übersetzung des Sportbootführerscheins sowie ein Schreiben der deutschen Botschaft mitführen muss, das die offizielle Anerkennung des Scheins in Deutschland bestätigt. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Webseite der deutschen Botschaft in Athen (Abschnitt Schifffahrtsangelegenheiten -> Internationale Anerkennung des Sportbootführerscheins). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen Sie sich also vor ihrem Törn in Griechenland eine entsprechende Übersetzung anfertigen und von der detuschen Botschaft in Athen ein entsprechendes Schreiben ausstellen.
Bestätigungsschreiben der deutschen Botschaft in Athen
Mit dem deutschen Bootsführerschein auf ausländischen Binnengewässern
Unterwegs auf ausländischen Binnengewässern
Unterwegs auf ausländischen Binnengewässern
Sie dürfen mit dem deutschen Sportbootführerschein-Binnen auch im Ausland auf Binnengewässern fahren. Sie können also von Deutschland aus über die Kanäle nach Frankreich, Holland oder Belgien einreisen. Beachten Sie, dass für das Befahren der Flüsse in Frankreich eine Vignette erforderlich ist. Diese erhalten Sie bei Voies Navigables de France. Ebenso gibt es in Belgien spezielle Vorschriften: In der flämischen Region benötigen ausländische Sportboote eine Bootsvignette (Registrierung bei VisuRIS); für die wallonischen Wasserstraßen muss beim Grenzübertritt eine Gebühr entrichtet werden. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Personal- und Bootsdokumente sowie Ihren Bootsführerschein stets mit sich führen.
Bootfahren in Italien
Sehr beliebt ist das Chartern eines Sportbootes auf dem Gardasee. Für Boote unter italienischer Flagge braucht man hier ab 30 kW (40,8 PS) einen Sportbootführerschein-Binnen. Mit dem eigenen Boot unter deutscher Flagge wird bereits der SBF-Binnen verlangt, wenn Ihr Boot mit einem Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einem Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung ausgestattet ist. Unterhalb dieser Grenzen dürfen Sie am Gardasee ohne Führerschein ein Boot mieten.
Boot fahren auf dem Gardasee
Ein weiterer, bei deutschen Bootsführern beliebter See ist der Lago Maggiore. Dieser See befindet sich in Italien und in der Schweiz, die beide den Sportbootführerschein-Binnen akzeptieren. Sie dürfen mit Ihrem SBF-Binnen also auch den Lago Maggiore befahren.
Bootfahren auf dem Ijsselmeer
Anders ist es auf dem beliebten Ijsselmeer in Holland: Obwohl das Gewässer ein durch Eindeichung künstlich entstandener Süßwassersee ist, gilt hier nicht der Sportbootführerschein-Binnen – Sie benötigen zum Befahren des Ijsselmeers den Sportbootführerschein-See. Führerscheinfrei (auch für Ausländer) sind in Holland Boote, die kürzer als 15 m sind und nicht schneller als 20 km/h fahren können.
Boote am Ijsselmeer
Das Wichtigste in Kürze
- Die deutschen Bootsführerscheine werden grundsätzlich auch im Ausland anerkannt – der SBF-See gilt auf dem Meer, der SBF-Binnen auf Binnengewässern im Ausland.
- Griechische Behörden verlangen nach einer amtlich beglaubigten Übersetzung des Bootsführerscheins sowie einem Begleitschreiben über dessen Authentizität.
- Für die Einreise nach Russland ist auch über See ein Visum erforderlich.
- Bei der Einreise in Schengen-Vollanwenderstaaten müssen Sie als deutscher Staatsangehöriger nicht zunächst einen Grenzhafen anfahren, sondern dürfen an einem beliebigen Ort an der Küste an- und ablegen.





