Sie möchten einen Segelschein machen, wissen aber nicht, welchen Sie wo benötigen? Kein Problem! In diesem Artikel stellen wir Ihnen die einzelnen deutschen Segelscheine vor und erklären, auf welchen Gewässern ein amtlicher Segelschein vorgeschrieben ist.
Wann ist ein Segelschein vorgeschrieben?
Auf den meisten Gewässern Deutschlands dürfen Sie ohne Segelschein segeln und benötigen nur einen Bootsführerschein, wenn Ihr Segelboot einen Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einen Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung hat. Selbstverständlich müssen Sie sich auch ohne Bootsführerschein an die Verkehrsregeln halten – ein paar theoretische Grundkenntnisse, z. B. zu den Ausweichregeln zwischen Booten, benötigen Sie also auch, wenn Sie führerscheinfrei segeln dürfen.
Die wichtigste Ausnahme bilden die Gewässer in Berlin und Brandenburg und der Bodensee. Auf den Gewässern um Berlin und Brandenburg ist ab 6 m2 Segelfläche der SBF-Binnen unter Segel vorgeschrieben, auf dem Bodensee ab 12 m2 Segelfläche das Bodenseeschifferpatent.
Daneben gibt es auf einigen kleineren Gewässern ebenfalls eine Segelschein-Pflicht. Informieren Sie sich vor dem Befahren fremder Gewässer über die Befahrensregeln.
Nichtamtliche Segelscheine
Nichtamtliche Segelscheine können ein guter Einstieg für Anfänger sein oder zum Reinschnuppern dienen. Auch als Nachweis von Segelerfahrung bei einem Bootsvermieter sind nichtamtliche Segelscheine nützlich, sie haben jedoch keine rechtliche Bedeutung. Die Praxisausbildung steht bei nichtamtlichen Segelscheinen im Vordergrund und die theoretischen Kenntnisse, die vermittelt werden, beschränken sich auf das Nötigste.
Der DSV-Jugendsegelschein (auch Jüngstensegelschein) ist der Segelgrundschein für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren. Hierfür wird die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten benötigt sowie das deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze, bzw. 15 Minuten Dauerschwimmen im schwimmtiefen Wasser.
Der DSV-Sportsegelschein ist ein vereinsinternes Zertifikat des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein und sicher schwimmen können. Bei minderjährigen Bewerbern ist zudem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich und in einigen Bundesländern kann auch ein Sportgesundheitspass vorausgesetzt werden.
Der VDS (Verband Deutscher Sportbootschulen e.V.) bietet auch weitere nichtamtliche Scheine für Kinder-, Jollen-, Katamaran– und Yachtsegeln an.
Amtliche Segelscheine
SBF-Binnen unter Segel
Der Sportbootführerschein-Binnen unter Segel ist oftmals der erste amtliche Segelschein, der erworben wird und die Grundlage für alle weiteren amtlichen Scheine, da man in der Ausbildung alle Grundlagen des Segelns lernt. Viele Bootsverleiher schreiben zum Mieten eines Bootes den SBF-Binnen unter Segel vor, rechtlich vorgeschrieben ist er jedoch nur auf einigen Landesgewässern (z. B. in Berlin und Brandenburg) für Segelboote mit einer Segelfläche von mehr als 6 m2. Auf welchen Seen in Berlin und Brandenburg Sie den SBF-Binnen unter Segel benötigen, können Sie in unserem Blog-Artikel Segelschein in Berlin und Brandenburg nachlesen.
Um den SBF-Binnen unter Segel erwerben zu können, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, das erforderliche ärztliche Attest (allg. Gesundheitscheck, Sehtest und Hörtest) einreichen sowie eine ausreichende Zuverlässigkeit (z. B. den PKW-Führerschein oder ein Führungszeugnis) vorweisen können.
Ärztliches Attest bei bestehendem Sportbootführerschein: Falls Sie den SBF-Binnen machen möchten und bereits den SBF-See besitzen, der nicht älter als 1 Jahr ist (12 Monate ab Erteilung des SBF-See), ersetzt der SBF-See das ärztliche Attest (Medizinischer Tauglichkeitsnachweis) bei der Anmeldung zum SBF-Binnen. Das gilt auch umgekehrt – also wenn Sie den SBF-See machen möchten und den SBF-Binnen haben, ersetzt der SBF-Binnen (nicht älter als 1 Jahr) das ärztliche Attest bei der Anmeldung zum SBF-See.
Der SBF-Binnen kann sowohl unter Segel als auch unter Motor abgelegt werden. Am besten legen Sie bei der Prüfung beide Teile ab, da erfahrungsgemäß die wenigsten Segler dauerhaft ohne Hilfsmotor segeln. Der SBF-Binnen unter Motor ist vorgeschreiben, wenn Ihr Boot einen Verbrennungsmotor mit mehr als 15 PS oder einen Elektromotor mit mehr als 10,2 PS Antriebsleistung hat. Für den SBF-Binnen unter Motor beträgt das Mindestalter 16 Jahre.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für den SBF-Binnen und alles zu den Prüfungen erfahren Sie in unserem Text Die Prüfung zum SBF-Binnen. In unserem Blog-Artikel Sportbootführerschein-Binnen: Die Kosten erfahren Sie, welche Kosten Sie für den Erwerb des SBF-Binnen ca. erwarten.
Bodenseeschifferpatent (Kat. D)
Auf den deutschen Binnengewässern gilt die BinSchStrO. Weil der Bodensee jedoch gemeinsam mit Österreich und der Schweiz hoheitlich verwaltet wird, gelten dort andere Regeln als auf den rein innerdeutschen Gewässern. Um auf dem Bodensee ein Segelboot mit einer Segelfläche von mehr als 12 m2 führen zu dürfen, müssen Sie das Bodenseeschifferpatent (Kat. D) erlangen.
Um die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kat. D) ablegen zu können, müssen Sie mindestens 14 Jahre alt sein, über ausreichende Sehfähigkeit (inkl. Farbunterscheidungsvermögen) und über einen ausreichend guten Gesundheitszustand verfügen.
Auch das Bodenseeschifferpatent gibt es unter Motor (Kat. A) und ist ab einer Motorleistung von über 6 PS vorgeschrieben. Möchten Sie neben dem Bodenseeschifferpatent unter Segel auch den Motorschein erwerben, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent und zum Prüfungsablauf finden Sie in unserem Text Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent. In unserem Blog-Artikel Bodenseeschifferpatent: Die Kosten, erfahren Sie, wie viel Geld das Bodenseeschifferpatent circa kostet.
Amtlich empfohlene Segelscheine
In der Freizeitschifffahrt sind nur der Sportbootführerschein-Binnen, der Sportbootführerschein-See und das Bodenseeschifferpatent vorgeschrieben. Die darüber hinausgehenden Scheine SKS, SSS und SHS, die wir Ihnen hier vorstellen, gelten als amtlich empfohlene Scheine.
Amtlich empfohlen bedeutet, dass diese Scheine für Freizeitskipper nicht vorgeschrieben sind, jedoch von Amtes wegen empfohlen werden, wenn Sie sich weiter von der Küste entfernen.
Für das kommerzielle Führen von Yachten – z. B. wenn Sie als Skipper Törns gegen Bezahlung anbieten – sind SKS, SSS und SHS vorgeschrieben: Abhängig davon, wie weit Sie sich von der Küste entfernen möchten, benötigen Sie als kommerzieller Skipper einen anderen Schein.
Der Sportküstenschifferschein (SKS)
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist gesetzlich vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). In der Regel reicht zum Chartern einer Segelyacht zwar der SBF-See, je nachdem, bei welchem Charterunternehmen Sie ein Boot ausleihen möchten, verlangt dieses aber den SKS als Nachweis.
Um den SKS zu erlangen, benötigen Sie zuerst den SBF-See. Weitere Voraussetzungen sind das Mindestalter von 16 Jahren sowie der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich.
Sportseeschifferschein (SSS)
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist gesetzlich vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die gesamte Ost- und Nordsee, der Ärmelkanal, der Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer).
Das Mindestalter für den SSS beträgt 16 Jahre. Außerdem sind der SBF-See und ein Nachweis über 1000 sm als Wachführer oder vertretender Wachführer erforderlich, um die Prüfung ablegen zu können.
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist gesetzlich vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorausgesetzt wird ein Mindestalter von 18 Jahren, der Sportseeschifferschein sowie 1000 Seemeilen, die Sie als Wachführer nach dem Erwerb des SSS gesegelt sind.
Das Wichtigste in Kürze:
- Generell herrscht auf deutschen Gewässern keine Segelscheinpflicht (Ausnahme: Berlin/Brandenburg, Bodensee und einige kleinere Gewässer).
- Wenn Sie ein Segelboot mit Motorleistung von über 15 PS (Verbrennungsmotor) / 10,2 PS (Elektromotor) führen möchten, benötigen Sie den SBF-Binnen unter Motor (auf Binnengewässern) oder den SBF-See (auf Küstengewässern und dem Meer).
- Der SKS, der SSS und der SHS sind freiwillige Scheine, für die gewerbliche Nutzung jedoch vorgeschrieben und können u. a. als Nachweis für weiterführende Fähigkeiten dienen.
- Nichtamtliche Scheine haben die Vorteile, dass man damit oftmals bei Bootsverleihern die eigene Segelerfahrung nachweisen kann, dass sie ideal zum Schnuppern und für Einsteiger geeignet sind (auch für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren) und dass die Praxis und der Spaß im Vordergrund stehen.






