Motorradführerschein – Klassen AM, A1, A2, A

Führerschein Klasse AM, A1 (ab 16 Jahre), A2 (ab 18 Jahre) oder A (ab 24 Jahre)

Du willst Deinen Motorradführerschein in Berlin machen? Die Klasse A (unbeschränkt) wird auf 15 Jahre befristet erteilt. Vorraussetzung ist jedoch die Vollendung des 24. Lebensjahres. Alternativ kann jedoch mit 18 Jahren die Klasse A (beschränkt) erworben werden. Wer nach zweijähriger Vorbesitz der Klasse A1 auf Klasse A2 aufsteigen möchte,benötigt nur eine reduzierte parktische Fahrerlaubnisprüfung.(Prüfungsdauer:40 Minuten) und wer nach zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf A aufsteigen möchte, benötigt ebenfalls nur eine reduzierte praktische Fahrerlaubnisprüfung. In diesen Fällen besteht keine Ausbildungspflicht.

Wer allerdings zwischen dem 23. und 24. Lebensjahr die Klasse A (beschränkt) erworben hat und das eine Jahr bis zum automatischen Aufstieg in die Klasse A (unbeschränkt) nicht abwarten möchte, kann durch eine praktische Ausbildung und Prüfung an seinem 24. Geburtstag die Klasse A (unbeschränkt) erwerben.

Den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kannst Du jetzt direkt in unserer Filiale in Berlin Neukölln stellen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel nur 1-2 Wochen.
Erforderliche Unterlagen für den Onlineantrag auf Erteilung des Motorrad-Führerscheins:
– gültiger Personalausweis
– aktuelles Lichtbild
– Sehtestbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
– Teilnahmebescheinigung über den 1.Hilfe Kurs
– Kosten der behördlichen Antragsgebühr (ca. 50€)

Wenn Du den Button “Jetzt Anmelden” drückst, wirst Du zum Kontaktformular geleitet. Du kannst Dich hier unverbindlich anmelden. Gib bitte als Kategorie “Motorrad-Klasse-A” an.

Übersicht der Führerscheinklassen

Klasse Beschreibung Mindestalter

AM

Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH;
- Elektromotor max. 4 kW Nennleistung
- Verbrennungsmotor max. 50 ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h;
– Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
– Andere Verbrennungsmotoren max. 4 kW Nutzleistung,
– Elektromotoren max. 4 kW Nenndauerleistung,
– Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
16

A1

Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW Motorleistung.

16 Eingeschlossene Klassen: AM

A2

Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung (das gilt auch für “Altbesitzer” mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klasse 3 oder 4).
18 Eingeschlossene Klassen: AM, A1

A

Kraftrad über 45 km/h bbH, über 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

Kraftfahrzeuge, Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 ccm. Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

24 Krafträder (Direkteinstieg);

bei zweijährigem Vorbesitz von A2: 20

Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

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